Teilnahmebedingungen für Seminare und Veranstaltungen (allgemein)
1 Veranstalter
Soweit nicht anders angegeben ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Kirkel.
2 Anmeldung
Anmeldungen sind nur über das Online-Anmeldeverfahren oder schriftlich mittels (Papier-) Anmeldeformular möglich.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist per Post, Fax oder E-Mail zu senden an:
DLRG Ortsgruppe Kirkel
Leitung Ausbildung
Mail: ausbildung@kirkel.dlrg.de
Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare korrekt und vollständig ausgefüllt sind.
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Lehrgang. Bei der Anmeldung ist unbedingt darauf zu achten, dass die entsendende (und ggfs. kostenübernehmende) Gliederung korrekt angegeben ist.
Bei der Anmeldung ist darauf zu achten, dass die Bankdaten korrekt eingegeben werden. Für Fehler und dadurch entstehende Bankgebühren haftet der Anmeldende.
Die Anmeldung muss durch den Teilnehmer und ggfs. die entsendende Gliederung bestätigt werden. Bei kostenpflichtigen Seminaren ist zudem eine Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Gliederung oder den Teilnehmer Voraussetzung.
Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sofern ein Seminar mit einem Qualifikationserwerb einhergeht, erkennt der Anmeldende die zugrunde liegende Prüfungsordnung an.
Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Lehrgang bzw. zur Veranstaltung mitzubringen.
Für evtl. auftretende Fragen stehen die in der Ausschreibung genannten Ansprechpartner zur Verfügung.
3 Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der in der Ausschreibung genannten (bzw. durch Prüfungsordnungen etc. festgelegten) Voraussetzungen gebunden.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt der Teilnehmer, dass er die geforderten Voraussetzungen für diese erfüllt.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen.
Die Nachweise darüber sind bis zum Meldeschluss digital per E-Mail an den in der Ausschreibung angegebenen Ansprechpartner zu senden. Sie sind zur Veranstaltung im Original mitzubringen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Seminarleiter vorzuweisen.
Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind ebenfalls beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Darüber hinaus erklärt der Teilnehmer mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Seminar in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Die Teilnahmevoraussetzungen sind grundsätzlich zu jeder Veranstaltung mit der jeweiligen Anmeldung nachzuweisen.
Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, wird in der Regel die Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Seminar nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Seminarleiter in Abstimmung mit dem Ressortleiter Ausbildung nach Prüfung bei Seminarbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzungen knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen.
Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Seminarleiter / die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Schäden vom Teilnehmer abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Seminarleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmer auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können.
Die Nicht-Teilnahme an einem Seminar aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Stornierung durch den Teilnehmer gleich und führt zur Inrechnungstellung von Gebühren. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet.
Sofern ein Seminar mit einem Qualifikationserwerb einhergeht, erkennt der Anmeldende die zugrunde liegende Prüfungsordnung an.
Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung. Gleiches gilt, wenn das Lehrgangsziel aus anderen Gründen nicht erreicht wurde. Die Entscheidung obliegt dem Seminarleiter in Absprache mit dem Ressortleiter Ausbildung oder einer durch diesen benannten Person.
Für die Teilnahme an einigen Lehrgängen sowie für die Inanspruchnahme einer ggf. ermäßigten Teilnahmegebühr ist die Mitgliedschaft in der DLRG bzw. in der Ortsgruppe Kirkel Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht Mitglied der DLRG bzw. der Ortsgruppe Kirkel sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben ggf. eine höhere Teilnahmegebühr zu zahlen. Mitglieder der DLRG bzw. der Ortsgruppe Kirkel können bei der Platzvergabe bevorzugt werden.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das für das jeweilige Seminar vorgesehene Mindestalter erreicht haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Überprüfung des Mindestalters erfolgt grundsätzlich anhand des bei der Anmeldung angegebenen Geburtsdatums. Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten sind berechtigt, eine Überprüfung anhand amtlicher Ausweise vorzunehmen.
Seminare die als „Einladungslehrgang“ ausgeschrieben wurden, können nur auf Einladung der Seminarleitung oder des jeweiligen Ressorts gebucht werden. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme für nicht eingeladene Mitglieder.
4 Teilnahmegebühr
Alle Anmeldenden erhalten nach Meldeschluss und nach Vorlage aller Teilnahmevorrausetzungen eine Bestätigung zur Zulassung zum Seminar. Mit dieser wird die Teilnahmegebühr fällig.
Zahlungsmöglichkeiten:
-Die Seminargebühr wird in einer Rate per vorhandenem SEPA-Mandat bei der entsendenden Gliederung eingezogen.
-Die Seminargebühr wird in einer Rate beim Teilnehmer selbst eingezogen. Dabei erteilt er dem Veranstalter ein einmaliges SEPA-Mandat für dieses Seminar.
-Überweisung der Teilnahmegebühr durch den Teilnehmer bzw. die entsendende Gliederung an die DLRG Ortsgruppe Kirkel
Mit der Überweisung sind der Teilnehmername und der Lehrgangstitel sowie die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Weitere Zahlungsmethoden sind nicht vorgesehen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Schatzmeisters.
Sollte die entsendende Gliederung der Übernahme der Teilnahmegebühr nicht zustimmen, so erklärt sich der Anmeldende zur Übernahme der Kosten bereit.
Es ist darauf zu achten, dass die Bankverbindung in allen Fällen korrekt angegeben ist. Für die Kosten etwaiger Rücklastschriften haftet der Teilnehmer bzw. die entsendende Gliederung bei erklärter Kostenübernahme.
In der Teilnahmegebühr ist enthalten:
-Seminar-/Lehrgangsteilnahme
-Nachweise und Formulare (Teilnahmebescheinigung, ATN-Urkunde, ...)
-Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen
-Verpflegung gemäß Ausschreibung
-In der Regel wird keine Übernachtung angeboten
-ggf. weiteres nach Angabe in der Ausschreibung (Verpflegung, Unterbringung, etc.)
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
5 Zusage / Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
Anmeldungen werden, sofern die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Seminarplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht.
Die eingegangene Anmeldung wird automatisiert per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen.
Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Eine Zulassung zum Seminar kann nur erfolgen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bestätigung der Anmeldung durch den Teilnehmer
- Bestätigung der Anmeldung durch die Gliederung (sofern erforderlich)
- Bestätigung der Kostenübernahme durch die Gliederung bzw. ausgefülltes SEPA-Mandat des Teilnehmers
- Vorliegen und Vollständigkeit aller Seminarvoraussetzungen gemäß Ausschreibung und Prüfungsordnung
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese wird automatisch mit der Teilnahmebestätigung versendet und ist im Original zum Seminar mitzubringen.
Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss.
Bei Zulassung zu einem Seminar erhalten die künftigen Teilnehmer eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen nach dem Meldeschluss und vor Lehrgangsbeginn.
Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen auf der Warteliste eine Absage.
6 Stornierung durch den Teilnehmer
Eine Abmeldung kann bis zum Anmeldeschluss durch Abmeldung vom Seminar im ISC über die Teilnehmerseite (hilfsweise in Textform per Mail an den Lehrgangsverwalter) erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Bei Rücktritt von der Teilnahme nach Meldeschluss aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen (Nachweis erforderlich) werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Rücktritt von der Teilnahme nach Meldeschluss bzw. Nicht-Teilnahme oder Abbruch des Lehrgangs ohne einen der vorgenannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% der Teilnehmergebühr berechnet.
Maßgebend ist jeweils der Eingang der Rücktrittserklärung in Textform beim Seminarleiter / der Ressortleitung Ausbildung.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise Nichtinanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.
7 Änderungen / Absagen von Veranstaltungen
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine und Durchführungsart zu ändern, Veranstaltungsorte zu verlegen oder Veranstaltungen in anderer Weise zu ändern. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.
Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
8 Teilnahme und Lizenzierung
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Seminar eine Teilnahmebescheinigung und/oder eine ATN-Urkunde.
Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Seminars kann der Seminarleiter in Abstimmung mit dem Ressortleiter Ausbildung nach Prüfung eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzungen knüpfen oder/und verwehren.
Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
9 Reisekosten
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben wurde.
10 Datenspeicherung
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
11 Bild-, Film- und Tonaufnahmen
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.
Bild-, Film- und Tonaufnahmen durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter. Die Fotografen tragen dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG Ortsgruppe Kirkel behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke, auch nach dem Seminar, weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
12 Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen gelten für alle Seminare und Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Kirkel, sofern nicht für bestimmte Seminare oder Veranstaltungen abweichende Teilnahmebedingungen festgelegt sind.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden, welche zusätzlich gelten.
Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind im zu begründenden Ausnahmefall möglich. Sie sind transparent zu machen.



